AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Ursachen unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und / oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- und / oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ zugrunde legen, so geschieht dies in Ausfüllung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufs. Die Geschäftsleitung unseres Hauses ist jederzeit gerne bereit, jedem Auftraggeber eventuell gewünschte Erläuterungen zu unseren Geschäftsbedingungen zu erteilen.

§ 1

Die Maklerprovision ist im individuellen Angebot vereinbart.

§ 2

Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

§ 3

Ein per E-Mail oder Fax zugesandtes Immobilienangebot ist einem postalischen gleichgestellt.

§ 4

Die Provisionssätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich bestimmten Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuer-satzes eintreten, so gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit unserer Provisionsrechnung gültig ist.

§ 5

Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist zahlbar spätestens acht Tagen nach Rechnungs-erteilung welche auch per E-Mail erfolgen kann. Bei Verzug wird ein Zins von 8% über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank berechnet.
Die Maklerprovision ist verdient und fällig mit Unterzeichnung des Vertrags das nachgewiesene Objekt betreffend, bei notwendiger notarieller Protokollierung mit Protokollierung des Vertrags. Dies gilt auch dann, wenn im Vertrag eine oder mehrere aufschiebende und / oder auflösende Bedingung/en enthalten sind und unabhängig von den vertraglichen und / oder gesetzlichen Erfüllungsvorgaben in der Sache selbst. Der Anspruch entsteht bei Erwerb mit notariellem Kauf, bei Forderungskauf sowie Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung oder Ausbietung. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht. Sofern aufgrund unserer Nachweis- und / oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlung ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

§ 6

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden.

§ 7

Sollte unser Angebot / sollten unsere Angebote bereits bekannt sein, so ist uns hiervon innerhalb von acht Tagen Kenntnis zu geben und das nachzuweisen. Eine Vorkenntnis kann nicht geltend gemacht werden bei neuen Kausalitäten des Angebotes (wie z.B. neuer Preis, veränderte Quadratmeterzahl, neuer Eigentümer, veränderte Substanz), unser Provisionsanspruch bleibt bestehen.

§ 8

Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragspartei bekannt zu geben.

§ 9

Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss sowie eine Maklerklausel im Vertrag. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

§ 10

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.

§ 11

Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt (z.B. Forderungsankauf).

§ 12

Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen. Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Sie sind streng vertraulich. Jede unbefugte Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, verpflichten sie in voller Höhe zur angeführten Provisionszahlung, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die vereinbarte Provision ist auch dann geschuldet wenn die Immobilie durch eine Versteigerung oder Ausbietungsgarantie erworben wird. Die Provision ist auch dann geschuldet, wenn der Auftraggeber / Eigentümer im Exposé nicht namentlich benannt wird.

§ 13

Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte; sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf / Zwischenfinanzierung bleiben vorbehalten. Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

§ 14

Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten erfolgt die Berechnung auf Basis des Grundstückswertes und des Wertes vorhandener Aufbauten und Gebäude von dem Wert bis 20 Mio. EUR 5% von dem Wert über 20 Mio. EUR bis 25 Mio. EUR 4% und von dem Wert über 25 Mio. EUR 3%.

§ 15

Bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten erfolgt die Berechnung auf Basis des Vertragswerts bis 5 Mio. EUR 4% und von dem Wert über 25 Mio. EUR 3%. Vertragswert im Sinne dieser Regelung ist der jeweilige kumulierte Wert aus unbelastetem Grundstück und Gebäuden.

§ 16

Dem Kunden ist bekannt, dass wir gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifikation unserer Kunden verpflichtet sind. Darüber hinaus verpflichtet das GwG den Kunden, uns die dafür notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen unverzüglich mitzuteilen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben.

§ 17

Der Kunde verpflichtet sich, uns spätestens mit Vermarktungsbeginn einen gültigen Energieausweis in Kopie zu überreichen. Sollten wir wegen fehlender oder unrichtiger Angaben in Bezug auf den Energieausweis abgemahnt oder in Anspruch genommen werden, so sichert der Kunde uns die Schadensfreistellung zu.

§ 18

Abweichungen von unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind nur mit unserer Bestätigung wirksam. Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Offenbach am Main.

Stand: 01.10.2020

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